Im deutschen Gewährleistungsrecht sind umfassende Regelungen gebündelt, die die Verantwortung der Hersteller und Handels für mangelhafte Produkte und Dienstleistungen regeln und abgrenzen. Für Ihr Recht aus der Gewährleitung haftet der Handel, d.h. die Firma, bei der Sie Ihr Produkt gekauft haben.
Ihr Rechtsanspruch auf Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Anders ist es bei Garantiezusagen. Diese sind freiwillig und werden von Hersteller zugesichert. Inhaltlich sind diese für den Hersteller im Rahmen der allgemeinen Gesetze frei gestaltbar.
Tipps:
Sie finden eine gute Übersicht zum Gewährleistungsrecht im Infoblatt der IHK Pfalz.
In eigener Sache:
Haben Sie noch Hinweise für diesen Beitrag? Dann hinterlassen Sie uns diese bitte als Kommentar. Bitte empfehlen Sie die MURKS.LUPE weiter.