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Gewährleistung

Im deutschen Gewährleistungsrecht sind umfassende Regelungen gebündelt, die die Verantwortung der Hersteller und Handels für mangelhafte Produkte und Dienstleistungen regeln und abgrenzen. Für Ihr Recht aus der Gewährleitung haftet der Handel, d.h. die Firma, bei der Sie Ihr Produkt gekauft haben. Der Handel ist verpflichtet, ihr Gewährleistungsrecht zu beachten und einzuhalten.

Anders ist es bei Garantiezusagen. Diese sind freiwillig und werden von Hersteller nach eigenen Vorgaben zugesichert. Inhaltlich sind diese für den Hersteller im Rahmen der allgemeinen Gesetze frei gestaltbar.

Tipps:

Sie finden eine gute Übersicht zum Gewährleistungsrecht im Infoblatt der IHK Pfalz.

Lassen Sie sich nicht vom Handel abwimmeln.

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